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Porträt Jens Latussek, Inhaber und Leiter Au Pair Germany

Jens Latussek
Inhaber/Leiter
Au Pair Germany

 

Kontakt:

E-Mail an Au Pair Germany

   
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Pflichten der Gastfamilie

Unterkunft und Verpflegung

Unterkunft und Verpflegung werden von der Familie gestellt. Das Au Pair  hat ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen.

Taschengeld und Reisekosten

Ein Au pair erhält keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld. Es beträgt zurzeit 260 Euro im Monat, unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au pair.

Versicherung

Die Gastfamilie schließt für das Au pair in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft/Geburt, eines Unfalls sowie eine Haftpflichtversicherung ab. Die Versicherungsbeiträge betragen ca. 30 bis 40 Euro monatlich (insgesamt).

 

Sprachkurs

Jedem Au pair ist die Möglichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Für die Kosten des Sprachlehrgangs und der Veranstaltungen muss das Au pair jedoch selbst aufkommen, es sei denn, die Gastfamilie beteiligt sich freiwillig an diese Kosten.

 

Vertragspflichten

Vor der Einreise schließen Au Pair, Gastfamilie und Au Pair-Agentur einen Au Pair-Vertrag, in dem die Rechte und Pflichten festgeschrieben werden.

Wichtige Voraussetzung für eine Au Pair-Vermittlung ist es, dass in Ihrer Familie Deutsch als Muttersprache gesprochen wird und in der Regel mindestens ein Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Staates oder der Schweiz besitzt.

Die Familie ermöglicht dem Au Pair die Teilnahme an einem Sprachkurs (inkl. Fahrtkosten), die Kosten muss das Au Pair jedoch selbst tragen (manche Familien unterstützen ihre Au Pairs jedoch freiwillig dabei, die Volkshochschulen bieten sehr günsti Kurse an).

In unserem Au Pair - Vertrag wird eine Kündigungsfrist von 14 Tagen festgeschrieben. Das bedeutet, dass sowohl die Gastfamilie als auch das Au Pair die Möglichkeit hat, das Au Pair-Verhältnis zu beenden, wenn das Zusammenleben einmal nicht klappt. Dies kommt in der Praxis äußerst selten vor, aber es gibt beiden Seiten die notwendige Sicherheit, da man das Zusammenleben natürlich nie hundertprozentig voraus planen kann. Für viele Probleme gibt es meist jedoch einfache Lösungen!

Die Au Pair Agentur ist auf jeden Fall Ansprechpartner für die großen und kleinen Probleme der Gastfamilien und der Au Pairs und versucht, zu vermitteln oder ggf. eine neue Gastfamilie für das Au Pair zu finden.